Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.
Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Sie müssen dafür sorgen, dass
- die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
 - die betroffenen Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
 - die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben wird.
 
Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
formlose Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Auslagen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Einstellung der Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt