Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
Leistungsbeschreibung
Das Leben in einer Pflegefamilie stellt eine Alternative zu einer stationären Versorgung in einer Einrichtung dar und bietet geistig und/oder körperlich behinderten Minderjährigen Betreuung, Pflege, Erziehung und Förderung in der Geborgenheit einer Familie.
Die aufnehmende Familie wird fachlich und finanziell unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Anleitung zum Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Welche Gebühren fallen an?
Für Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben möchten, können im Rahmen der Bewerbung Kosten für ein ärztliches Attest und das polizeiliche Führungszeugnis entstehen
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 -60a SGB XII
Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Darmstadt I
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt