Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter zu der Europawahl haben Sie die Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis.

Leistungsbeschreibung

Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.


In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

  • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Zuständige Stelle

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Allgemeine Öffnungszeiten Wahlbüro: 
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Anschrift:
Elisabethenstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus

Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"

Allgemeine Öffnungszeiten Wahlbüro: 
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Anschrift:
Elisabethenstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus

Vorraussetzungen

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben

Auszügen von Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
  • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Welche Gebühren fallen an?

keine

Anträge / Formulare

keine


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"