Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.
Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:
- Bürgerin und Bürger
-
Unternehmen, zum Beispiel
- Autohaus
- Flottenbetreiber
- Versicherung
- Automobilclub
- Zulassungsdienstleister
Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:
- Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
- Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
-
bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
- Geschlecht und Anschrift
-
bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung
- Anschrift
-
bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
- Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
-
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
- Kraftfahrzeugsteuerrückstände
- Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
- Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
- Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
- Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Vorraussetzungen
- Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
- Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
-
Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
- bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
- bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
- bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
- Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen über 10 Euro haben.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 1 Anlage Nummer 221.1.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hessisches Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung (KFZZulKostRG HE)
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Rechtsbehelf
Klage
Weiterführende Informationen
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMV)
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung für Großkunden auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamts (KBA)
Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen in Hessen
Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr