Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. als b evollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Leistungsbeschreibung
Wer als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin ihre bzw. als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine Stelle aufgeben will, kann die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die/Der Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger muss im Anschluss die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. sein Gewerbe abmelden, sofern die gesamte Tätigkeit aufgegeben werden soll.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entbindet.
- Die Aufhebung der Bestellung ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch die zuständige Behörde unverzüglich für die Führung des Schornsteinfegerregisters durch die zuständige Behörde mitzuteilen.
Vorraussetzungen
Die zuständige Behörde kann die Aufhebung der Bestellung zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Antrag des Betroffenen vornehmen.
Sie endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Keine
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart:
Bemerkung: Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Rechtsgrundlage
§ 12. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
§ 13 HwO
§14 HwO
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung in Hessen