Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten. 

Leistungsbeschreibung

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Vorraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-5168

Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
umverteilung.asyl(at)rpda.hessen.de
foerderwesenII25(at)rpda.hessen.de
umsatzsteuerbefreiung.soziales(at)rpda.hessen.de
fluechtlingsangelegenheiten(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.