Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Leistungsbeschreibung
Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.
Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:
- Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
- Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
- Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
- Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Hotline-Beratung benötigen Sie keine Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können davon abweichen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, gilt der jeweilige Auslandspreis Ihres Tarifs.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz)
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
Weiterführende Informationen
Zentrales Willkommens-Portal
Informationen über die Hotline und ihre Angebote, Telefonnummer und Sprechzeiten
Flyer zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchltinge (BMAF)
Portal Anerkennung in Deutschland
Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ-Beratungsstellen)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Hotline zur beruflichen Anerkennung
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 30 1815-1111
(Die Hotline ist auch aus dem Ausland erreichbar. Die Beratung erfolgt auf Deutsch oder auf Englisch. Dem Anrufer werden lediglich die üblichen Kosten ins deutsche Festnetz berechnet. Außerhalb der Servicezeiten können Fragen auch über unser Kontaktformular gestellt werden
)