Rückgabe von Altbatterien
Leistungsbeschreibung
Altbatterien sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Hausmüll untersagt. Die Rückgabe der Gerätealtbatterien erfolgt - für den Verbraucher unentgeltlich - beim Einzelhändler. Viele Kommunen bieten auch eine Entsorgung über Reyclinghöfe oder Schadstoffmobile an.
Daneben gibt es auch sog. Industriebatterien. Hierzu zählen unter anderem Antriebsakkus für Elekrofahrräder und Pedelecs sowie Batterien aus Elektrofahrzeugen. Diese können ebenfalls beim Vertreiber zurückgegeben werden.
Fahrzeugbatterien werden auch Starterbatterien genannt, da sie zum Anlassen, der Beleuchtung und der Zündung von Fahrzeugen dienen. Auch Fahrzeugbatterien können beim Händler kostenlos zurückgegeben werden. Sie enthalten große Mengen Blei und werden zu nahezu 100 Prozent verwertet
Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.
An wen muss ich mich wenden?
Altbatterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:
- Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe)
- Sammelstellen des Handels (beim Verkäufer)
- Sie können ebenfalls die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) nutzen.
Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt:
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44
20097 Hamburg
Telefon: +49 40 - 2377-88
Telefax: +49 40 - 2377-87
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Hinweis:
Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44
20097 Hamburg, Freie und Hansestadt
Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
info(at)grs-batterien.de