Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen.
Leistungsbeschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Vorraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild - Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen und verarbeitet werden. Sie können das Lichtbild kostenpflichtig vor Ort im Bürgerbüro oder von einem zertifizierten Fotodienstleister/Drogeriemarkt erstellen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte mitbringen. Wir empfehlen bei Kindern unter 6 Jahren die Bilder von einem zertifizierten Fotostudio oder Fachgeschäft anfertigen zu lassen.
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr