Personalausweis Meldung wegen Verlust
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
 Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
 
  Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.
Vorraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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 AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus 
 Bürgerbüro und Statistik
 Chinonplatz 2
 65719 Hofheim am Taunus
 
 
		
    
        
                
                    www.hofheim.de
                
            
        
    
        
                
                buergerbuero(at)hofheim.de
            
        
    
	
 Sprechstunden des Bürgerbüros
 
 Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
 
 Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
 
 Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
 
 Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
