Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung

Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Leistungsbeschreibung

Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.

Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

Vorraussetzungen

Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.

Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
  • Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
  • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
  • Karte im Maßstab 1:25000 mit eingezeichneter Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes einschließlich Vorführraum und Sicherheitsabstände.
  • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start- und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
  • Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführenden
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde: 
    • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
    • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
    • Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
    • Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
    • Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Wilhelminenstraße 13
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-3100 (Service-Telefon)
+49 611 327648701 (Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222 (Luftverkehr)
+49 611 327648702 (Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223 (Schallschutz)

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Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr