Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.
Leistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für:
- kontinuierliche Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe
Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen.
Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.
Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.
Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.
Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Regierungspräsidien.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Gießen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Für alle Betriebe:
- Angaben zur Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
- Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
- Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
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Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
- Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
- Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
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Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
- Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
- Dauer der Ruhezeit am Wohnort
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Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
- Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird.
Soweit vorhanden: Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2545
+49 611 3276-48655
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
arbeitsschutz(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.