Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Krankenhilfe
Leistungsbeschreibung
Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten kann die Kriegsopferfürsorge in Ausnahmefällen ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung nach § 10 ff des BVG Kosten für die Ärztliche oder medizinische Behandlung übernehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal