Haustierhaltung besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.

Leistungsbeschreibung

Als Halter lebender Wirbeltiere der besonders geschützten Arten müssen Sie die Haltung Ihrer Tiere bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Sie müssen der Behörde auch Veränderungen im Tierbestand, die Kennzeichnung der Tiere und die Verlegung des regelmäßigen Standortes des Tieres anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Haltung, die Bestandsänderung, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Exemplare besonders geschützter Arten können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Füllen Sie dazu das Bestandsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die oberen Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien.

Vorraussetzungen

  • Es muss sich um eine in § 3 Absatz 1 Bundesartenschutzverordnung genannte Tierart oder um eine streng geschützte Tierart nach § 7 Absatz 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz handeln.
  • Der Schutzstatus von Tieren können Sie z.B. in der OnlineDatenbank des Bundesamts für Naturschutz unter www.wisia.de recherchieren. Hier sind für sämtliche Arten, die unter Schutz stehen, die offiziellen wissenschaftlichen Artnamen sowie einige Synonyme und deutschen Artnamen hinterlegt.
  • Zu den besonders geschützten Arten gehören z B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen und verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
  • Die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere, die Bestandsveränderung, die Kennzeichnung und die Verlegung des regelmäßigen Standortes müssen angezeigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Bestandsformular
  • entsprechende Kopien aller Legalitätsnachweise (z. B. Züchterbescheinigungn, Herkunftsnachweise, EUVermarktungsbescheinigung, Fotodokumentation)

Rechtsbehelf

Allgemeine Leistungsklage nach VwGO


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-5002
+49 6151 12-6531

Landwirtschaft(at)rpda.hessen.de
Fischerei(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.