Halteverbotszone einrichten
Leistungsbeschreibung
In bestimmten Einzelfällen oder für bestimmte Antragsteller können Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden.
Verfahrensablauf
Sie möchten eine Halteverbotszone einrichten lassen? Dafür benötigen Sie einen Antrag.
An wen muss ich mich wenden?
Die Einrichtung einer Haltverbotszone kann persönlich erfolgen oder auch durch ein beauftragtes Unternehmen. Der Antrag ist schriftlich (i.d.R. formlos) zu stellen. Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung und in großen kreisangehörigen und kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftlicher Antrag (i.d.R. formlos) mit Angaben über Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Antragstellers, Datum, Dauer (Uhrzeit), Angaben zur örtlichen Gegebenheiten des Ortes (gibt es dort bereits Verkehrsbeschränkungen, Parkscheinautomaten, Fußgängerzone, etc.), Länge der benötigten Haltverbotszone, Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges, ggf. mit zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt (Gemeinde) unterschiedlich und hängt auch von der Art und Dauer des Haltverbotes ab. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor. Die örtlich zuständige StVB kann über die genaue Gebührenhöhe Auskunft geben.
Anträge / Formulare
Schriftlicher Antrag (i.d.R. formlos). Manche StVB halten Vordrucke zum Ausfüllen bereit; teilweise besteht die Möglichkeit einen Antragsvordruck auf der Homepage der Genehmigungsbehörde herunterzuladen.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Straßenverkehrsbehörde
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
 
		
    
        
                
                    www.hofheim.de
                
            
        
    
        
                
                Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
            
        
    
	
 Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
 
 Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
 
 Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
 Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
 
 Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
 Sprechstunden des Bürgerbüros
 
 Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
 
 Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
 
 Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
 
 Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
 
		
    
        
                
                    https://www.mtk.org
                
            
        
    
        
                
                strassenverkehr(at)mtk.org
            
        
    
	
 Montag
 
  ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
 
 
 
 
 Dienstag
 
  ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
 
 
 
 
 Mittwoch
 
  ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
 
 
 
 
 Donnerstag
 
  halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
 
 
 
 
 Freitag
 
  halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr