Geldspielgeräte
Wenn Sie gewerblich Geld- oder Warenspielgeräte (mit Gewinnmöglichkeit) aufstellen wollen, brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis (Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung). Darüber hinaus benötigen Sie für jeden Aufstellort Ihrer Geräte eine Geeignetheitsbestätigung von der zuständigen Behörde.
Sie dürfen die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erst dann aufstellen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis und Geeignetheitsbestätigung sind.
Für die Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragssteller überprüft.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis bzw. Pass
- bei Ausländern evtl. die Aufenthaltsgenehmigung
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des städtischen Steueramtes
- Bescheinigung aus dem Schuldnerverzeichnis
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
- Bescheinigung der IHK (Unterrichtung Spieler- u. Jugendschutz)
- Sozialkonzept
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie zusammen mit den oben genannten Unterlagen im Rathaus abgeben oder per E-Mail an gewerbewesen@hofheim.de senden.
Den Antrag finden Sie unter Downloads und Links.
Die Gebühr für eine Aufstellererlaubnis beträgt 1.500,00 €.
Für die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes nach § 33c Abs. 3 GewO
Sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aufstellererlaubnis
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis bzw. Pass
- bei Ausländern evtl. die Aufenthaltserlaubnis
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie zusammen mit den oben genannten Unterlagen im Rathaus abgeben oder per E-Mail an gewerbewesen@hofheim.de senden.
Den Antrag finden Sie unter Downloads und Links.
Die Gebühr für die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes beträgt 150,00 €.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Aufstellerlaubnisse für Spielgeräte (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) und der Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Spieleverordnung (SpielV)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL)
Formulare, die Sie herunterladen können