Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen
Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeschreibung
Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
Verfahrensablauf
Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Vorraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
- Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
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Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm „Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter"
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
umverteilung.asyl(at)rpda.hessen.de
foerderwesenII25(at)rpda.hessen.de
umsatzsteuerbefreiung.soziales(at)rpda.hessen.de
fluechtlingsangelegenheiten(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.