Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport beantragen

Mit dem Programm „Sport und Flüchtlinge“ unterstützt das Land Hessen hessische Kommunen bei der Integration von Geflüchteten vor Ort durch Sportangebote.

Leistungsbeschreibung

Über Sport- und Bewegungsangebote Flüchtlingen die Integration in die Gesellschaft erleichtern – mit diesem Ziel startete 2016 in Hessen das bundesweit einmalige Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“ in Kooperation mit der Sportjugend Hessen. Seitdem sind jährlich rund 300 – zumeist ehrenamtlich arbeitende – Sport-Coaches aktiv. Als Netzwerker bündeln sie die Interessen aller Beteiligten vor Ort (unter anderem Gemeinde, Sportvereine, Asylbetreuung,

Flüchtlingsinitiativen, Geflüchtete). Zur Qualitätssicherung nehmen sie einmal pro Jahr an einer Schulung teil.

Hessische Kommunen können die Fördermittel – eigenständig und auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt – für Aufwandsentschädigungen von Sport-Coaches und Übungsleiterinnen und -leiter, für Sachmittel von Sport- und Bewegungsangeboten mit Flüchtlingen sowie für interkulturelle Schulungsmaßnahmen einsetzen. Für Erstaufnahmeeinrichtungen bestehen gesonderte Fördermöglichkeiten.

2019 wurde das Förderprogramm um die zweite Fördersäule „Qualifizierung und Teilhabe“ erweitert. Mittels gezielter Qualifizierungsmaßnahmen sollen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten für ein ehrenamtliches Engagement oder eine sonstige freiwillige Tätigkeit im Sportverein gewonnen werden. Zudem wurde die Förderung von Sport-Coach-Tandems – bestehend aus einem Sport-Coach mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte – neu geschaffen. Teilnehmende erwerben auf diese Weise Qualifikationen, die eine Integration erleichtern, gleichzeitig werden sie zum Vorbild. Auf der anderen Seite erhalten Vereine und Sport-Coaches einen einfacheren Zugang zur Zielgruppe.

Ende 2018 zeichnete die Europäische Union das Förderprogramm mit dem #BeInclusiv Sport Award aus und würdigte damit die wertvolle und wichtige Integrationsarbeit.

Verfahrensablauf

Antragsstellung

  • Hessische Kommunen können über ein Onlineportal Förderanträge stellen. Die Zugangsdaten hierzu werden Ihnen zugestellt. Alternativ ist ein Papierantrag möglich, der auf Anfrage zugestellt wird.
  • Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
  • Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid zugesandt.
  • Bei einer negativen Entscheidung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Auszahlung:

  • Die Auszahlung der gewährten Landeszuwendung erfolgt in voller Höhe als Einmalzahlung oder in Raten gemäß den Bestimmungen zum Zuwendungsbescheid.
  • Nach einem Rechtsmittelverzicht (Erklärung zum Zuwendungsbescheid) wir die Auszahlung in Gänze beziehungsweise als erste Rate sofort vorgenommen.
  • Verwendungsnachweisprüfung:
  • Zum Nachweis der Mittelverwendung ist ein einfacher Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.
  • Sofern sich daraus Beanstandungen ergeben, kann es zu Rückforderungen von gewährten Landeszuwendungen kommen, auch wenn diese bereits verausgabt sind. Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.


Das Förderverfahren kann schriftlich oder online abgewickelt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Sportjugend Hessen oder Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Vorraussetzungen

Eine Landeszuwendung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn

  • Mindestens ein Sport-Coach benannt wurde, der an einer speziell auf die Arbeit mit Geflüchteten ausgerichteten Schulung teilnimmt.
  • Eine Ansprechperson in der Verwaltung der Kommune benannt wurde
  • keine Landesmittel aus anderen Bereichen für die Maßnahme gewährt wurden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Förderantrag
  • Bescheinigung, dass der/die Sport-Coach(es) zur Schulung angemeldet ist/sind

Bis zum 31.03. des Folgejahres müssen Sie einen einfachen Verwendungsnachweis einreichen:

  • zahlenmäßige Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
  • Sachbericht (formlos, Format PDF oder Word): Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis darzustellen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide im Rahmen des Förderverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird angeregt, sich vor der Erhebung einer Klage zunächst mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung zu setzen, da in vielen Fällen etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage rechtssicher behoben werden können. Beachten Sie bitte, dass sich die Klagefrist durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.

Anträge / Formulare

PDF-Vorlagen der Formulare können bei Bedarf auch bei der zuständigen Behörde angefragt werden.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung VI Sport - VI5 Integration und Prävention im und durch den Sport

    Friedrich-Ebert-Allee 12
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 353-1606

Integration und Gewaltprävention
sport-integriert-hessen(at)sport.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Freitags 08:30 - 12:00 Uhr

Sowie nach Vereinbarung

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Sonnenberger Str. 2/2a
    65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 32190

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
poststelle(at)hmfg.hessen.de