Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze
Leistungsbeschreibung
Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:
- Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
- Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Betriebliche Informationsveranstaltungen
- Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
- Betriebsärztliche Untersuchungen
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl
Welche Gebühren fallen an?
Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt