Fernlehrgänge Zulassung
Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.
Leistungsbeschreibung
Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.
Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.
Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.
Verfahrensablauf
Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff (Unterrichtsmethoden) begutachtet. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Vorraussetzungen
Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Handels-/ Vereinsregisterauszug
- Lehrgangsplanung
- Anmelde-/Vertragsvordrucke
- Informationsmaterial für Teilnehmer
- Prüfungsregelungen
- Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
- Lehrmaterialaufstellung
- Arbeitsmaterialien
- Konzept zum Qualitätsmanagement
Welche Gebühren fallen an?
- Zulassungsgebühr: 150 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
- bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt