Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.
Vorraussetzungen
Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 43,40 €. Zahlungen sind in Bar oder mit EC-Karte (PIN) möglich.
Rechtsgrundlage
§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr