Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Bestimmte Gewerbearten sind erlaubnis- oder handwerkskartenpflichtig, das heißt, Sie müssen sich zunächst um eine entsprechende Erlaubnis oder Handwerkskarte bemühen, um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen. Das dient dem Schutze des Kunden.
Z.B.
• Bewachungsgewerbe
• Reisegewerbe
• Geldspielgeräte
• Spielhallen
• Maklertätigkeiten
• Gaststättenbetrieb
• Heilpraktiker