Elektronisches Ursprungszeugnis (EUZ)
Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung
Leistungsbeschreibung
- Das Ursprungszeugnis spielt eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
- zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
- Kontrolle der Warenströme
- Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
- Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
- zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
- im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
- Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
- Kundenwunsch
- Akkreditiv
- In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Ausstellung erfolgt online
- Benennung des UZ-Admins und ggf. Stellvertreters für das Unternehmen per Mail (Betreff "UZ-Admin")
- Anmeldung und, wenn nötig, Registrierung weiterer Antragsteller im Unternehmen
Vorraussetzungen
- Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im HWK-Bezirk haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.
- In der Regel erfolgt die Antragstellung elektronisch
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
- Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
- Lieferantenerklärungen
- Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn sie erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb in hergestellt worden sind.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
- Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHKs
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
https://www.frankfurt-main.ihk.de
nfo(at)frankfurt-main.ihk.de
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