Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis.

Folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:

  • Bus
  • Campingmobil
  • Wohnanhänger
  • Boot

Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.

Die Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet. Sie können beantragen, dass die Erlaubnis verlängert wird.

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Wasserrecht
  • Immissionsschutzrecht

In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Erlaubnis, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

Vorraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
  • Ihr Prostitutionsfahrzeug erfüllt Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge. Dazu gehören:
    • ein ausreichend großer Innenraum
    • eine angemessene Innenausstattung
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung
    • eine gültige Betriebszulassung haben
    • das Fahrzeug ist in technisch betriebsbereitem Zustand
    • die Türen müssen bestimmten Anforderungen gerecht werden:
      • sie müssen jederzeit von innen zu öffnen sein
      • über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein
      • sie müssen nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten oder Sexarbeiter erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Welche Gebühren fallen an?



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1722

www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

online unter:

https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d