Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)
Ziel der Förderung ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Gebieten um damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Leistungsbeschreibung
Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.
Zuständige Stelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Vorraussetzungen
- Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
- Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“, die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
- Übersicht Standorte
- Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
- Nachweis zum Markterkundungsverfahren
- Projektkostenberechnung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.