Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:
- Leichtkrafträder
- Stapler
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.
Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Verfahrensablauf
Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
- Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
- Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
- Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
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Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Kfz-Kennzeichen
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
- Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
- Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Gebührennummer 224 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 16 Absatz Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 24 f Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weiterführende Informationen
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Informationen zur Online-Anmeldung bei i-Kfz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen in Hessen
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Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
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