Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt schriftlich anzeigen.
Leistungsbeschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Vorraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 20 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 21 Personenstandsgesetz (PStG)