Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche

Haben Sie eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet oder beabsichtigen Sie, eine Rodung durchzuführen, sind Sie verpflichtet, diese anzuzeigen.

Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.

Verfahrensablauf

Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.

Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.

Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

Vorraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb haben eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet.
  • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen zu roden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

    Wallufer Str. 19
    65343 Eltville am Rhein


+49 6123 9058-26
+49 6123 9058-51

Weinbaudezernat(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr