Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes im Prostitutionsgewerbe anzeigen

Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

  • Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
  • personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
  • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person

Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat zuständig.

Zuständige Stelle

Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde.

Vorraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
  • Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
  • Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Änderungen im Betriebskonzept:

  • Betriebskonzept

Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:

  • Name, Vorname
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

  • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:

  • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:

  • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1722

www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

online unter:

https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d