Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren

In der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden in der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Anschreiben ebenfalls um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung informiert.

Hinweis:

Sofern Planunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Baugesetzbuch) zum Download zur Verfügung stehen, werden diese parallel und zusätzlich zur Auslegung im Rathaus (III. OG, Foyer) gemäß der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung in der Hofheimer Zeitung angeboten.

Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden können, sollte das Internet zur Einsichtnahme der Planunterlage vorrangig genutzt werden. Näheres kann der jeweiligen Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden, die jeweils unten mit aufgeführt ist. 


 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 85, 2. Änderung „Gewerbegebiet Nord III“, Teile der Flur 32 Gemarkung Hofheim

Auslegungszeitraum: 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

Ansprechpartnerinnen: Frau Rasch


Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Nr. 152 „Hattersheimer Straße“ Teilbereich B, Teile der Fluren 49, 52, 53 Gemarkung Hofheim

  • Auslegungszeitraum: 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
  • Ansprechpartner: Frau Blaue und Frau Rasch