Wallauer Spange: Kommunen setzen Planungen fort

Wiesbaden, Hochheim und Hofheim am Taunus fordern die Bundesregierung und die DB InfraGo auf, den Beginn der Bauarbeiten für die „Wallauer Spange“ zeitnah zu ermöglichen. Gleichzeitig treiben die Kommunen die Planungen für das Umfeld der neuen Haltestelle Wallau Delkenheim weiter voran. Sie leisten so ihren Beitrag für eine Eröffnung des Bahnhaltepunktes im Jahr 2030.

Die Verwirklichung der „Wallauer Spange“ und des geplanten Haltepunkts ist für Wiesbaden, Hochheim und Hofheim am Taunus von grundlegender Bedeutung. Die drei Kommunen fordern deshalb erneut mit Nachdruck die finanzielle und zeitnahe Umsetzung des Projektes. Ihre Forderung werden die Kommunen in der kommenden Woche auch bei einem gemeinsamen Gespräch mit der Deutschen Bahn, Hessen Mobil, der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV), ESWE Verkehr und weiteren Projektbeteiligten vortragen. 

Wir bekräftigen an dieser Stelle nochmals die Notwendigkeit des Schienen-Vorhabens sowie die zeitgerechte Umsetzung der Infrastrukturanlagen des Haltepunktes und gehen davon aus, dass die Umsetzung des Bahnprojektes ohne weiteren Zeitverzug im Jahr 2027 beginnt und bis dahin die Finanzierung seitens des Bundes gesichert ist“, sagt Hofheims Erster Stadtrat Daniel Philipp.

„Die ,Wallauer Spange‘ ist ein zentraler Baustein für ein leistungsfähiges Schienennetz in der gesamten Rhein-Main-Region. Es ist nicht akzeptabel, dass dieses Projekt ins Stocken geraten ist, weder für die Pendlerinnen und Pendler noch für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Rhein-Main. Unser Ziel bleibt, die ,Wallauer Spange‘ als direkte Anbindung an die ICE-Schnellfahrstrecke und den Flughafen Frankfurt zügig zu realisieren“, sagt der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

„Wir Kommunen erfüllen unseren Teil der Aufgabe, den Haltepunkt bestmöglich in die Region zu integrieren: Wir nehmen Geld in die Hand. Die Planungen unserer Fachämter stellen sicher, dass der Haltepunkt die Bahnverbindung mit dem Umland optimal vernetzt, durch eine umfassende Integration in das lokale Busnetz, einen direkten Anschluss an das lokale und regionale Radwege- und Radschnellwegenetz sowie eine optimierte Anbindung an die L3017 und L3028 mit einer neuen Verbindungsstraße. Damit tragen wir maßgeblich zum Erfolg des neuen Haltepunktes bei. Im Gegenzug erwarten wir von DB InfraGo und Bund verlässliche Zeitpläne, transparente Entscheidungen und eine klare Priorität für die Projekte in Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet“, sagt Verkehrsdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden, Andreas Kowol.

„Für die Bürger von Hochheim und Massenheim verbessert sich die Anbindung an den Flughafen und die Innenstadt von Frankfurt. Dies sollte zügig umgesetzt werden!“, sagt Hochheims Bürgermeister Dirk Westedt.

Um die Förderfähigkeit des Vorhabens Haltepunkt Wallau/Delkenheim an der „Wallauer Spange“ und der umgebenden kommunalen Infrastruktur (Busbahnhof, P&R-Anlage, B&R-Anlage) nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erreichen, müssen die Kosten für die kommunalen Planung reduziert werden. Nur so kann im Gesamtprojekt das erforderliche positive Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielt werden. Dies ist derzeit die größte Herausforderung für die Kommunen.

Wiesbaden, Hochheim und Hofheim am Taunus arbeiten deshalb mit Unterstützung eines Ingenieurbüros intensiv daran, die Planungen zu überarbeiten. Anstelle des geplanten Parkhauses soll zunächst ein ebenerdiger Parkplatz entstehen. Die Bushaltestellen sollen als Fahrbahnrand-Haltestellen entlang der Landesstraße 3017 sowie der geplanten Verbindungsstraße zwischen den Landesstraßen 3017 und 3028 angeordnet werden. In der Planung sollen weiterhin Wendemöglichkeiten für Busse, Buspausenplätze, Fahrradabstellanlagen, Sozialräume und Toiletten berücksichtigt werden. Die Personenunterführung und der Steg vom Parkhaus zum Gleis sind hingegen nicht mehr vorgesehen.

Es wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung dieser Änderungen ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von deutlich über 1 erreicht werden kann, was für die Förderfähigkeit eine Voraussetzung ist. Die Planungen sind nun dahingehend zu überarbeiten. Auf Grundlage der Überarbeitung wird dann eine neue Kostenschätzung für die kommunalen Maßnahmen erstellt, die dann in einer Überarbeitung der Nutzen-Kosten-Analyse einfließt.