Gewerbegebiet Wallau: Erweiterung auf 13 Hektar

Die Erweiterung des Gewerbegebiets Wallau wird konkret. Die Firma Lang & Cie. Real Estate AG plant entlang der Kreisstraße 785 ein sogenanntes MultiBusinessHub. Darüber hinaus sind kleinteilige Gewerbeflächen für die Kreisstadt geplant. Dafür hat das Unternehmen, das einer der führenden Projektentwickler für Büro-, Industrie- und Logistikimmobilien ist, die benötigten Flächen bereits größtenteils erworben. Weiterhin liegen im Plangebiet auch einige Grundstücksflächen, die sich – über Feldwegeparzellen hinaus – im städtischen Eigentum befinden. Die städtischen Flächen werden zunächst auch im Eigenturm der Kreisstadt verbleiben, um diese im Zuge der Wirtschaftsförderung aktiv zu vermarkten. Der Magistrat hat nun der Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage vorgelegt. Das Gesamtinvestment beträgt rund 125 Millionen Euro auf insgesamt 13 Hektar.

„Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets Wallau können wir den Wirtschaftsstandort Hofheim weiter stärken. Besonders der kleinteilige Bereich, den wir als Stadt selbst vermarkten, eröffnet vielen lokalen Unternehmen neue Perspektiven. Unsere Liste mit interessierten Hofheimer Unternehmen ist weiterhin lang. Gleichzeitig ist der geplante Standort nahe der Autobahn und im Anschluss an ein bestehendes Gewerbegebiet durch die bestehende Infrastruktur ideal und der Eingriff in Natur und Landschaftsbild in einem ausgewogenen Maß“, sagt Bürgermeister Christian Vogt.

„Das Vorhaben erfüllt die Anforderungen an nachhaltiges Bauen, was für uns als Kommune ein wichtiger Faktor ist. Die Immobilie wird nach dem DGNB-Goldstandard zertifiziert – ein sichtbares Bekenntnis zu ökologischer Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. Die technische Ausstattung mit Kraft-Wärme-Pumpen sowie einer großflächigen PV-Anlage auf dem Dach, die günstigen Strom für die Nutzer liefert, unterstreicht den nachhaltigen Anspruch des Projekts“, sagt Erster Stadtrat Daniel Philipp.

 „Mit dem MultiBusinessHub Hofheim investieren wir bewusst in einen wirtschaftlich starken Standort mit hervorragender Infrastruktur. Das Projekt steht exemplarisch für unsere Strategie, nachhaltige, flexible und hochwertig realisierte Immobilien zu entwickeln. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadt Hofheim war dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor“, sagt Julius Bender, Vorstand der Lang & Cie. Real Estate AG. 

Das Projekt sieht eine Aufteilung des bisher landwirtschaftlich genutzten Gebiets in einen kleineren westlichen Teil vor, in dem zukünftig Gewerbeflächen für die Kreisstadt zusammengefasst werden sollen und einen östlichen Teil, in dem die Errichtung des o.g. MultiBusinessHubs durch die Fa. Lang & Cie vorgesehen ist.  Das sind nach Baurechtschaffung rund 67.000 Quadratmeter moderne Mietflächen mit hoher Nutzungsflexibilität durch modulare Mieteinheiten. Dadurch ist die Ansiedlung aus Branchen wie Mehrwertlogistik, Produktion, Gewerbe, Leichtgewerbe, Forschung & Entwicklung sowie Büros möglich und individuell zu kombinieren. Rechenzentren sowie Einzelhandel und Endkundenverkauf sind hingegen ausgeschlossen. 

Für die Immobilie ist eine maximale Attikahöhe von 16 Metern vorgesehen. Alle Höhenangaben beziehen sich auf die mittlere Geländeoberkante (GOK) nach Abschluss der geplanten Geländeausgleichsmaßnahmen. Aufgrund des Geländeverlaufs – abfallend von Norden nach Süden – wird das neue Geländeniveau voraussichtlich etwa 3 bis 5 Meter unterhalb der mittleren Höhe der Diedenberger Straße liegen. 

Die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet Wallau und zu den Autobahnanschlüssen an die Bundesautobahnen A66 und A3 bilden die Voraussetzung für eine gute verkehrliche Anbindung des neuen Gewerbegebietes ohne hierbei angrenzende Wohngebiete, durch möglichen Durchfahrtsverkehr, zu beeinträchtigen. Der Regionale Flächennutzungsplan/Regionalplan 2010 (RegFNP) stellt im Bereich des geplanten Vorhabens „Gewerbliche Baufläche“ dar.

Im Rahmen der gesamten Bauleitplanung ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Kostenbeteiligung bei der Entwicklung von Bauflächen aus Dezember 2016 zu beachten. Der Vorhabenträger hat demnach alle im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts entstehenden Kosten zu übernehmen und muss zudem für sämtliche Kosten für die Erschließung (Straßenbau, Wasserver- und -entsorgung) und für naturschutzrechtliche oder artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen aufkommen. Der Vorhabenträger hat sich bereits schriftlich zur Kostenübernahme, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens anfallenden Planungs- und Gutachterleistungen des beschlussgegenständlichen Planungsgebietes verpflichtet.