Förderung für Mini-Photovoltaik-Anlagen und Zisternen noch bis Jahresende

Noch bis zum Jahresende können Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt bei der Anschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage oder beim Bau einer Zisterne von einer Förderrichtlinie profitieren.

Die Anschaffung von sogenannten Mini-Photovoltaik-Anlagen bzw. Balkonmodulen wird mit einer Förderhöhe von 100 Euro pro Haushalt unterstützt (maximal eine Anlage). Die Stadtverordnetenversammlung hatte seinerzeit eine solche Förderung beschlossen und 10.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt. Ein entsprechender Antrag für die Förderung ist im Internet unter www.hofheim.de/balkonkraftwerke verfügbar. Gemäß der Förderrichtlinien werden jedoch nur Anlagen gefördert, die bis zum 31.12.2025 in Betrieb gegangen sind und ein entsprechender Förderantrag eingereicht worden ist.

Auch der Bau einer Zisterne kann mit jeweils 50 Euro pro m³ gefördert werden, wobei die maximale Fördersumme 500 Euro beträgt. Mit der Förderung soll vor allem der Verbrauch von hochwertigem Trinkwasser vermindert bzw. durch Regenwasser ersetzt werden. Zudem werden die Abwasseranlagen durch das Auffangen des Dachflächenwassers entlastet. Gefördert werden können alle Bauvorhaben einer Zisterne in Bestandsbauten, wobei das Fassungsvolumen der Regenwassernutzungsanlage mindestens 3 m³ betragen muss. Die entsprechende Förderung muss vor Baubeginn beantragt und bewilligt werden; die Bauzeit darf im Anschluss daran 12 Monate nicht überschreiten. Das Förderprogramm stellt eine freiwillige Leistung der Kreisstadt Hofheim am Taunus dar, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Weitere Informationen sowie den Antrag auf die Zisternenförderung sind auf der städtischen Homepage zu finden.