Alle sind gefragt: In Feld und Flur rücksichtsvoll verhalten
„Die Felder in der gesamten Hofheimer Gemarkung mit allen Stadtteilen laden zum Spazieren, Radeln und Joggen ein“, sagt Bürgermeister Wilhelm Schultze. „Gerade weil hier so viele verschiedene Aktivitäten möglich sind, ist ein rücksichtsvolles, freundliches Miteinander umso wichtiger, damit alle zu ihrer Erholung, ihrem Freizeitspaß kommen. Dies ist vor allem wichtig, damit die Nahrungsmittelproduktion der Landwirte problemlos möglich ist.“
„In den genannten Bereichen gibt es landwirtschaftliche Flächen, Koppeln für Tierhaltung und Kleingärten, die über landwirtschaftliche Wege zu erreichen sind und in hohem Maße von den Landwirten mit ihren Maschinen genutzt werden“, sagt der Hofheimer Orts- und Kreislandwirt Jürgen Pauly. „Da diese Wege in erster Linie für die Nutzung durch die Landwirte vorgesehen sind, lassen sich Einschränkungen durch Unebenheiten und Verschmutzungen nicht verhindern.
Noch zu erwähnen ist, dass der Bau der Betonwege in der Feldgemarkung dem Abtransport des schweren Erntegutes sowie dem Sauberfahren der verschmutzten Reifen dient. So soll eine Verschmutzung des Straßennetzes verhindert werden. Für unsere Arbeit in der Feldgemarkung sind wir außerdem darauf angewiesen, dass den großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf den schmalen Wegen Vorrang gewährt wird.“
Landwirte, Obstbauern, Erholungssuchende, Hundebesitzer und Sporttreibende treffen auf Wegen und Feldern aufeinander. Das kann aufgrund der unterschiedlichen Interessen und dem oft nicht regelgerechten Verhalten Einzelner zu Konflikten führen. Typische Regelverstöße sind:
Auf Feldwegen fahrende und parkende Autos und Motorräder, die dadurch den landwirtschaftlichen Verkehr behindern.
Freies Laufenlassen ihrer Tiere durch Hundehalter auf Wiesen und Feldern, wodurch Wildtiere und Vögel aufgeschreckt werden und Verschmutzungen bei der Lebensmittelproduktion entstehen können.
Nichtentfernen von Hundekot, obwohl dies durch mitgeführte Maisstärke- oder Plastikbeutel einfach zu realisieren wäre.
Betreten nicht eingezäunter, privater Grundstücke.
Entwenden von Obst und Nüssen; teilweise direkt von den Bäumen.
Illegale Bauten und andere, nicht rechtmäßige Nutzungen von Grundstücken, etwa zur Ablage von Abfällen.
„Daher appellieren wir an alle Nutzer, die Feldwege und Grundstücke nicht unbefugt mit dem Auto oder dem Motorrad zu befahren, beim Wandern und Radeln auf den Wegen zu bleiben, ihren Müll zu beseitigen, Hunde an der Leine zu führen und deren Kot - der abfallrechtlich auch als Müll anzusehen ist - zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen“, sagt die Fachbereichsleitung für Sicherheit und Ordnung, Annika Allendorff.
Überdies kann auch im Feld ordnungswidriges Verhalten bei entsprechenden Feststellungen der Stadtpolizei, zum Beispiel in Bezug auf Müll und Lärm, geahndet werden, da es sich hier um öffentliche Bereiche handelt. Private Anzeigen sind ebenso möglich. Wenn aber alle Beteiligten die bestehenden Regeln beachten und aufeinander Rücksicht nehmen, ist eine konfliktfreie Nutzung der attraktiven Naherholungsbereiche der Kreisstadt Hofheim am Taunus für alle möglich. Zudem sollte das rücksichtsvolle Verhalten ohnehin selbstverständlich sein.
Dennoch weißt die Ordnungsbehörde vorsorglich auf die Möglichkeit der Festsetzung von Bußgeldern bis zu einer Höhe von 5000 Euro hin, die bei Vorliegen der o.g. Vergehen und nach Erstattung einer Anzeige erhoben werden können.