Rhein-Main-Link

In welcher Form (Ökopunkte, Gutschrift, Ersatzbaumpflanzungen) wird die Anzahl der gefällten Bäume entschädigt? Wie erfolgen die Ersatzbaumpflanzungen?

Die Art des Ausgleichs erfolgt in Abstimmung mit der Untere Naturschutzbehörde und ist noch in Klärung.

Sind Habitatbäume von den Fällungen ausgenommen?

Grundsätzlich ist das so vorgesehen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erfolgen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Untere Naturschutzbehörde.

Ist von Bodenbeschädigungen durch die Baustelleneinrichtungen und Herstellung der Andienungsstraßen auszugehen?

Für die Baustelleneinrichtungsflächen, sogenannte BE-Flächen, und die notwendigen Zufahrten wird, wenn möglich, zunächst das bestehende Wegenetz genutzt. Zusätzlich werden in Abstimmung mit den Eigentümern und unter Aufsicht der bodenkundlichen Baubegleitung Baustraßen und BE-Flächen möglichst bodenschonend hergestellt. Die Bauflächen werden so gestaltet, dass sich die Lasten gut verteilen. Hier bieten sich Schotterschichten oder Lastverteilungsplatten an. Die Lastverteilungsplatten werden ebenso schonend wieder beseitigt, die Schotterschichten werden in der Regel auch wieder entfernt, es sei denn in Absprache mit den Eigentümern wird eine andere Einigung getroffen.

Wie wird der Boden nach Räumung der Baustelleneinrichtung wiederhergestellt?

Der Rückbau der BE-Flächen wird überwacht. Entstandene Flurschäden werden in Abstimmung mit den Betroffenen entsprechend reguliert und wirtschaftlich ersetzt.

Ist mit übermäßigen Lärm zu rechnen? – Von welchen Immissionswerten gehen Sie aus?

Die Bohrgeräte werden durch einen Verbrennungsmotor (vergleichbar mit einem LkW) angetrieben, der eine „Lärm“-Quelle darstellt. Daher kann es zu entsprechenden Immissionen kommen. 

Inwieweit werden die Belange der ASP (Afrikanischen Schweinepest) berücksichtigt?

Dafür liegt ein Maßnahmenkonzept vor. 

Wird die Brut- und Setzzeit eingehalten?

Ja, diese wird eingehalten. Zusätzlich erfolgt eine Überwachung der Bohrungen durch eine ökologische Baubegleitung. Bohrungen während der Brut- und Setzzeit finden nur dort statt, wo nach mehrmaligen Vorbegehungen durch die ökologische Baubegleitung eine Beeinflussung der betroffenen Arten ausgeschlossen werden kann.

Gibt es eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zu den geplanten Maßnahmen?

Speziell zu den Baugrunduntersuchungen haben wir das derzeit nicht geplant. Wir sind mit der Kreisstadt Hofheim am Taunus und dem Main-Taunus-Kreis in einem stetigen Austausch zu den Maßnahmen und halten das für ausreichend, zumal auch die Presse bereits mehrfach für die breite Öffentlichkeit berichtet hat. 

Wo wird gebohrt?

Entlang der zu untersuchenden Trasse gemäß des veröffentlichten Trassenkorridors. Hierbei ist ein bestimmtes Raster vorgegeben, das wir einhalten müssen.

Wann wird gebohrt?

Die Bohrungen finden grundsätzlich das ganze Jahr statt. In Waldgebieten bohren wir jedoch nur zwischen dem 1. Oktober und Ende März. 

Was ist der Unterschied zwischen den Probebohrungen und den tatsächlichen Arbeiten?

Die Probebohrungen bzw. Baugrunduntersuchungen sind erforderlich, um technisch bewerten zu können, ob und mit welcher Bauweise wir die Erdkabel in die Erde bringen können.

Welche Geräte kommen zum Einsatz?

Es kommen Bohrgeräte mit einem Gewicht von 20 bis 30 Tonnen zum Einsatz, zusätzlich müssen wir „Andienfahrzeuge“ (i.d.R. Radlader, LkW, Dumper) nutzen. 

Wie viele Bäume werden gefällt?

Bäume zu fällen möchten wir vermeiden. Sollte es erforderlich wären, Bäume fällen zu müssen, wird dieses mit dem Forst abgestimmt. Eine Zahl von Bäumen können wir jedoch nicht nennen, da es ein laufender Prozess ist, bei dem sich die Zahl regelmäßig ändern kann.

Welche Akteure arbeiten an den Bohrungen?

Auf der Baustelle bewegen sich: Die Bohrmannschaft (Bohrgeräteführer mit ein bis zwei Bohrhelfern), Nachunternehmer für Bohrlochversuche und die Bohrüberwachung.

Welche Einschränkungen gibt es für Erholungssuchende? Wie lange bleiben diese bestehen?

Über die Dauer der BGU-Maßnahmen sind je nach Örtlichkeit und technischer Anforderungen an der Bohrung Absperrungen, Straßensperrung und Verengungen notwendig. Das kann zu Einschränkungen führen. Es kann auch zu Geräuschimmissionen kommen (s. oben).

Die Amprion GmbH hat nun die Konverter Standorte auf und nahe dem Hofheimer Stadtgebiet bekannt gegeben. Der Presse war am Freitag, 31. Oktober 2025, zu entnehmen, dass ein Konverter auf eine Fläche jenseits der Bundesautobahn 66 in Richtung Weilbach platziert wird. Ein weiterer Konverter bekommt seinen Standort nahe des Umspannwerks Kriftel knapp vor der Hofheimer Stadtgrenze, liegt aber auf Kelkheimer Gemarkung.

„Der Hofheimer Magistrat hat offiziell noch keine Kenntnis von den Standorten und hat die heutige Pressebericherstattung mit Spannung verfolgt“, sagt Hofheims Bürgermeister Wilhelm Schultze. „Den Standorten stehen wir positiv gegenüber und freuen uns, dass unsere Interventionen erfolgreich waren. Denn die für uns negativsten Standorte in Langenhain und Diedenbergen scheinen vorbehaltlich der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom Tisch zu sein.“

Zu den Standorten sagt Erster Stadtrat Daniel Philipp: „Wir haben vor der Antragskonferenz vier Forderungen formuliert, die wir nun mit dem vorliegenden Info alle erfüllt sehen. Insbesondere der Schutz der Naturräume auf dem Kapellenberg und den Bauerlöcher Wiesen durch die unterirdische Kabelführung freut uns sehr.“ Dies sei ein ganz wesentlicher Erfolg des Engagements des Hofheimer Magistrats und der Hofheimer Bürgerschaft, die alle Gelegenheiten im Verfahren genutzt hätten, sich lautstark zu Wort zu melden. „Wir warten nun auf die offizielle Information der Amprion GmbH an den Magistrat, die wir dann umgehend den städtischen Gremien zur Verfügung stellen werden.“

Rückblick:

Für Mittwoch, 4. September 2024, hatte die Bundesnetzagentur zur öffentlichen Antragskonferenz zum Projekt „Rhein-Main-Link“ nach Königstein eingeladen. Nachdem die Firma Amprion zuvor Ende Juni Antragsunterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht hatte, sollten Hinweise und Informationen zu regionalen Gegebenheiten diskutiert werden. Auch eine Delegation aus der Kreisstadt Hofheim am Taunus nahm teil und brachte die Belange der Stadt ein. Hofheim lehnte die von Amprion in den Antragsunterlagen vorgesehenen Konverter-Standorte im Stadtgebiet vehement ab. Einen alternativen Standort gab es aus Hofheimer Sicht am Wiesbadener Kreuz mit Anbindung zum Umspannwerk Marxheim. Dort wäre der Einschnitt in Umgebung und Natur wesentlich geringer. Mit einer leichten Veränderung ist die Amprion GmbH dieser Forderung nun nachgekommen.

Die Kreisstadt befand sich seit der Konferenz im konstruktiven Austausch mit Amprion GmbH, war aber keinesfalls zufrieden mit der kommunizierten Planung. Deshalb hatte die Stadt einen Vier-Punkte-Katalog mit Forderungen vorgelegt, der nun komplett in der Planung der Amprion GmbH verwirklicht wird, wenn die Bundesnetzagentur dieser zustimmt:

  1. Die vorgeschlagenen Konverter-Standorte werden nicht umgesetzt.

  2. Der alternative Standort am Wiesbadener Kreuz wird genutzt.

  3. Die Führung des Erdkabels zwischen Langenhain und Kriftel und bis hinter die Bauerlöcher Wiesen erfolgt in geschlossener Bauweise.

  4. Schützenswerte Naturräume wie die Bauerlöcher Wiesen bleiben unberührt.

Für Bürgerinnen und Bürger hatte die Kreisstadt eine Informationsveranstaltung in der Stadthalle Hofheim Dienstag, 17. September 2024, angeboten. Dort waren neben einer Vorstellung des Projekts das weitere Vorgehen inklusive einer rechtlichen Einschätzung durch die beauftragte Anwaltskanzlei Thema. Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit Fragen zu stellen und sich einzubringen.

Bohrungen im Hofheimer Waldgebiet

Nachdem die Bohrfreigaben behördenseits (Forst und Naturschutz) erteilt sind, beginnen ab dem 6. Oktober 2025 die Arbeiten im Waldgebiet im nördlichen Bereich von Hofheim. Aktuelle Informationen der Amprion GmbH zu den Baugrunduntersuchungen am Kapellenberg stehen als Download zur Verfügung.

Auf Initiative der Kreisstadt Hofheim hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass beim geplanten Projekt vor allem die geschlossene Bauweise genutzt werden soll. Das bedeutet: Der Kapellenberg und die Bauerlöcher Wiesen sollen untertunnelt werden, anstatt dort eine große Schneise zu roden. So kann die weitreichende Abholzung zwischen Langenhain und dem Kapellenberg weitgehend vermieden werden. Allerdings erfordert diese Lösung erhebliche Eingriffe in den Waldbestand, um die notwendigen Baugrunduntersuchungen durchführen zu können. Im Gesamtabwägungsprozess werden diese temporären Eingriffe jedoch als die umweltverträglichere Alternative gegenüber einer dauerhaften, großflächigen Rodung bewertet.