Rhein-Main-Link
Hofheim lehnt Konverter-Standorte ab
Der Rhein-Main-Link ist eines der zentralen Netzausbauprojekte der Energiewende. Mit der Umsetzung ist das Unternehmen Amprion betraut. Der leistungsstarke Energiekorridor wird voraussichtlich ab 2033 bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Windstrom von Niedersachsen über NRW direkt nach Hessen bringen und dort die Wirtschaftsregion Rhein-Main stärken. Das Stromnetzausbauprojekt bündelt vier Gleichstrom-Erdkabelvorhaben zu einem Energiekorridor.
Nachdem die Firma Amprion Ende Juni 2024 Antragsunterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat, sind bei der Antragskonferenz im September 2024 Hinweise und Informationen zu regionalen Gegebenheiten diskutiert worden. Auch eine Delegation aus der Kreisstadt Hofheim am Taunus hat teilgenommen und die Belange der Stadt eingebracht. Hofheim lehnt die von Amprion in den Antragsunterlagen vorgesehenen Konverter-Standorte im Stadtgebiet ab. Einen alternativen Standort gibt es aus Hofheimer Sicht am Wiesbadener Kreuz mit Anbindung zum Umspannwerk Marxheim. Dort wäre der Eingriff in Umgebung und Natur wesentlich geringer.
Alternative Vorschläge liegen auf dem Tisch
Die Kreisstadt befindet sich zwar im konstruktiven Austausch mit Amprion, ist aber keinesfalls zufrieden mit der kommunizierten Planung. Deshalb hat sie im Zuge des Planfeststellungsverfahrens per E-Mail als auch postalisch nach § 21 NABEG (2023) ein Antrag auf Erweiterung des Untersuchungsrahmens für die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen an die Bundesnetzagentur versandt. Darin ist der bereits bekannte Vier-Punkte-Katalog, den die Kreisstadt bereits bei der Antragskonferenz eingebracht hatte, mit Forderungen der Kreisstadt formal beschrieben. Die wesentlichen Punkte lauten:
Die vorgeschlagenen Konverter-Standorte werden nicht umgesetzt.
Der alternative Standort am Wiesbadener Kreuz wird genutzt.
Die Führung des Erdkabels zwischen Langenhain und Kriftel und bis hinter die Bauerlöcher Wiesen erfolgt in geschlossener Bauweise.
Schützenswerte Naturräume wie die Bauerlöcher Wiesen bleiben unberührt.
Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 1. Oktober 2024 Anregungen und Stellungnahmen zum zum Antrag auf Planfeststellungsbeschluss der Amprion einreichen. Dies ist möglich per Mail an vorhaben82(at)bnetza.de.
Die Kreisstadt informiert die Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger hat die Kreisstadt bereits ein eigenes Informationsangebot geschaffen. Bei der Veranstaltung in der Stadthalle Hofheim am 17. September 2024 waren neben einer Vorstellung des Projekts das weitere Vorgehen inklusive einer rechtlichen Einschätzung durch die beauftragte Anwaltskanzlei W2K Thema. Dort gab es auch die Möglichkeit, Fragen an die Firma Amprion zu richten, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnahm.
Die Präsentationen dieser Veranstaltung stehen unten zum Download bereit.
- Amprion Präsentation Untersuchungsrahmen Rhein Main Link (PDF (4,66 MB))
- Bürgerinfoveranstaltung Rhein-Main-Link 17. September 2024 - Präsentation Amprion (PDF (1,35 MB))
- Bürgerinfoveranstaltung Rhein-Main-Link 17. September 2024 - Präsentation W2K (PDF (927,73 KB))
- Rhein-Main-Link – Antrag auf Erweiterung des Untersuchungsrahmens (PDF (886,17 KB))
In welcher Form (Ökopunkte, Gutschrift, Ersatzbaumpflanzungen) wird die Anzahl der gefällten Bäume entschädigt? Wie erfolgen die Ersatzbaumpflanzungen?
Die Art des Ausgleichs erfolgt in Abstimmung mit der Untere Naturschutzbehörde und ist noch in Klärung.
Sind Habitatbäume von den Fällungen ausgenommen?
Grundsätzlich ist das so vorgesehen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erfolgen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Untere Naturschutzbehörde.
Ist von Bodenbeschädigungen durch die Baustelleneinrichtungen und Herstellung der Andienungsstraßen auszugehen?
Für die Baustelleneinrichtungsflächen, sogenannte BE-Flächen, und die notwendigen Zufahrten wird, wenn möglich, zunächst das bestehende Wegenetz genutzt. Zusätzlich werden in Abstimmung mit den Eigentümern und unter Aufsicht der bodenkundlichen Baubegleitung Baustraßen und BE-Flächen möglichst bodenschonend hergestellt. Die Bauflächen werden so gestaltet, dass sich die Lasten gut verteilen. Hier bieten sich Schotterschichten oder Lastverteilungsplatten an. Die Lastverteilungsplatten werden ebenso schonend wieder beseitigt, die Schotterschichten werden in der Regel auch wieder entfernt, es sei denn in Absprache mit den Eigentümern wird eine andere Einigung getroffen.
Wie wird der Boden nach Räumung der Baustelleneinrichtung wiederhergestellt?
Der Rückbau der BE-Flächen wird überwacht. Entstandene Flurschäden werden in Abstimmung mit den Betroffenen entsprechend reguliert und wirtschaftlich ersetzt.
Ist mit übermäßigen Lärm zu rechnen? – Von welchen Immissionswerten gehen Sie aus?
Die Bohrgeräte werden durch einen Verbrennungsmotor (vergleichbar mit einem LkW) angetrieben, der eine „Lärm“-Quelle darstellt. Daher kann es zu entsprechenden Immissionen kommen.
Inwieweit werden die Belange der ASP (Afrikanischen Schweinepest) berücksichtigt?
Dafür liegt ein Maßnahmenkonzept vor.
Wird die Brut- und Setzzeit eingehalten?
Ja, diese wird eingehalten. Zusätzlich erfolgt eine Überwachung der Bohrungen durch eine ökologische Baubegleitung. Bohrungen während der Brut- und Setzzeit finden nur dort statt, wo nach mehrmaligen Vorbegehungen durch die ökologische Baubegleitung eine Beeinflussung der betroffenen Arten ausgeschlossen werden kann.
Gibt es eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zu den geplanten Maßnahmen?
Speziell zu den Baugrunduntersuchungen haben wir das derzeit nicht geplant. Wir sind mit der Kreisstadt Hofheim am Taunus und dem Main-Taunus-Kreis in einem stetigen Austausch zu den Maßnahmen und halten das für ausreichend, zumal auch die Presse bereits mehrfach für die breite Öffentlichkeit berichtet hat.
Wo wird gebohrt?
Entlang der zu untersuchenden Trasse gemäß des veröffentlichten Trassenkorridors. Hierbei ist ein bestimmtes Raster vorgegeben, das wir einhalten müssen.
Wann wird gebohrt?
Die Bohrungen finden grundsätzlich das ganze Jahr statt. In Waldgebieten bohren wir jedoch nur zwischen dem 1. Oktober und Ende März.
Was ist der Unterschied zwischen den Probebohrungen und den tatsächlichen Arbeiten?
Die Probebohrungen bzw. Baugrunduntersuchungen sind erforderlich, um technisch bewerten zu können, ob und mit welcher Bauweise wir die Erdkabel in die Erde bringen können.
Welche Geräte kommen zum Einsatz?
Es kommen Bohrgeräte mit einem Gewicht von 20 bis 30 Tonnen zum Einsatz, zusätzlich müssen wir „Andienfahrzeuge“ (i.d.R. Radlader, LkW, Dumper) nutzen.
Wie viele Bäume werden gefällt?
Bäume zu fällen möchten wir vermeiden. Sollte es erforderlich wären, Bäume fällen zu müssen, wird dieses mit dem Forst abgestimmt. Eine Zahl von Bäumen können wir jedoch nicht nennen, da es ein laufender Prozess ist, bei dem sich die Zahl regelmäßig ändern kann.
Welche Akteure arbeiten an den Bohrungen?
Auf der Baustelle bewegen sich: Die Bohrmannschaft (Bohrgeräteführer mit ein bis zwei Bohrhelfern), Nachunternehmer für Bohrlochversuche und die Bohrüberwachung.
Welche Einschränkungen gibt es für Erholungssuchende? Wie lange bleiben diese bestehen?
Über die Dauer der BGU-Maßnahmen sind je nach Örtlichkeit und technischer Anforderungen an der Bohrung Absperrungen, Straßensperrung und Verengungen notwendig. Das kann zu Einschränkungen führen. Es kann auch zu Geräuschimmissionen kommen (s. oben).