Trauung

 

Anmeldung der Eheschließung

Beim Standesamt Hofheim am Taunus ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr Partner in Hofheim oder Kriftel mit Haupt– oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Das Standesamt prüft, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht.
Haben Sie den Wunsch in einem anderen Standesamt zu heiraten, werden Ihre Unterlagen nach der Prüfung an das Standesamt Ihrer Wahl übersandt.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trauungstermin durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner im Standesamt vor. Vereinbaren Sie dafür vorab telefonisch einen Termin. Längere Wartezeiten lassen sich auf diese Weise vermeiden. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen Partner schriftlich bevollmächtigen, die Anmeldung alleine vorzunehmen.

 

Unterlagen

Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige und ledig sind:
• Gültigen Personalausweis oder Reisepass

 • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 
(entfällt - wenn Sie beide in Hofheim am Taunus wohnen und hier heiraten möchten)

 • eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenregisters mit Hinweisteil. 
Diese Urkunde stellt Ihnen das Standesamt Ihres Geburtsortes aus.

• Geburtsurkunde/n gemeinsamer Kinder und ggf. Sorgeerklärung

Sind Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet gewesen, im Ausland geboren oder haben Sie oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, dann lassen Sie sich bitte von den Standesbeamtinnen beraten. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.

Eheschließungen im Ausland:

Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen.

 

Gebühren

Gebühren werden nach der 9. Verordnung zur Änderung verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften des Landes Hessen vom 15.12.2016, seit dem 07.01.2017 in Kraft, erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie vom Standesamt.

 

Hinweise

Die Städte und Gemeinden sind befugt, eigenständig festzulegen, an welchen Orten der Standesbeamte/die Standesbeamtin Eheschließungen vornehmen darf.

Als Orientierungshilfe sind folgende, grundsätzliche Hinweise zu beachten:

  • Bitte beachten Sie, daß das Standesamt Hofheim am Taunus/Kriftel nur befugt ist, im eigenen Standesamtsbezirk Außentrauungen vorzunehmen;
  • die jeweilige Örtlichkeit muss den Anforderungen des § 14 Abs. 2 PStG gerecht werden (siehe oben);
  • die Eheschließenden müssen an einem zur Eheschließung bestimmten Ort persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1311 BGB);
  • das Kriterium der „würdigen Form“ hat sich an dem Anstandsgefühl und dem Empfinden der Allgemeinheit zu orientieren;
  • die Standesbeamtin muss in der Lage sein, ihre Mitwirkung bei der Eheschließung und deren Beurkundung ordnungsgemäß durchführen zu können, ohne dass ein Risiko für das Zustandekommen oder Ehe oder Lebenspartnerschaft einschließlich der erforderlichen Dokumentation besteht; insbesondere darf weder ihre Zuständigkeit in Frage stehen noch die Beurkundung gefährdet sein;
  • der Standesbeamtin wird uneingeschränkt die rechtliche und tatsächliche Dispositionsbefugnis über die Örtlichkeit für die gesamte Dauer der Amtshandlung übertragen;
  • eine Bewertung, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die Standesbeamtin in eigener Zuständigkeit;
  • für die Eheschließung außerhalb des Standesamtes fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren in Höhe von 300,00 € an.

Der Eheschließungsort muss den Charakter der Vornahme der Eheschließung als staatlicher Rechtsakt (Amtshandlung) wahren. Dies schließt z.B. eine standesamtliche Eheschließung in Sakralen Räumen aus. Anderes gilt aber nach deren kirchenrechtlicher Entwidmung (Profanierung) bzw. Säkularisierung.

Im Standesamtsbezirk kommen nachfolgend beispielhaft genannte Örtlichkeiten in Betracht, die für eine Eheschließung im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet sind:

  • Gastronomie / Hotels, hier ausdrücklich beschränkt auf Nebenräume bzw. im Rahmen von „Geschlossenen Gesellschaften“
  • Privat-/Firmengelände, u.U. mit Einschränkungen, da hier als Hauptkriterium gilt, die Räumlichkeit muss in jedem Fall überdacht sein und auf in keinem Fall von diversen Witterungseinflüssen beeinträchtigt werden (ein Zelt in entsprechender Größe ist Mindestvoraussetzung)

Die zukünftigen Ehegatten informieren sich rechtzeitig beim Standesamt über den Wunsch des Eheschließungsortes außerhalb des Standesamtes. Der Wunsch wird mit dem Standesbeamten/der Standesbeamtin besprochen und ein Besichtigungs-/Ortstermin vereinbart.

Vor Ort wird in Anwesenheit der Beteiligten die Erfordernisse für den Ablauf einer würdevollen Trauhandlung und einer entsprechenden Beurkundungsmöglichkeit besprochen.

Die Ausgestaltung der Räumlichkeit obliegt den Eheschließenden.
Sofern aus Sicht der Standesbeamtin des Standesbeamten keine Hindernisse bezüglich des Ortes bestehen, erteilt diese/r wie bisher eine Bescheinigung über den geplanten, verbindlichen Eheschließungstermin.
Einzelheiten zum beschriebenen Ablauf sollten frühzeitig mit dem Standesamt abgesprochen werden.

Das Standesamt weist darauf hin, dass der tägliche Dienstbetrieb im Standesamt immer Vorrang hat!

Wir bitten daher um Verständnis, wenn unter anderem aus diesem Grund dem Wunsch für ein "Eheschließungstermin außerhalb des Standesamtes" nicht entsprochen werden kann.

 

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Personenstandswesen

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-432
06192 202-261
06192 202-208
06192 202-332

Standesamt(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.