Hofheim-Pass
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie den Hofheim-Pass erhalten.
Die Ausstellung des Hofheim-Passes erfolgt im Bürgerbüro. Folgende Unterlagen und Bescheide müssen bei Beantragung vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis
- vollständige Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kindergeldbescheide
- Bescheide über Sozialleistungen wie z.B. ALGII, SGB XII, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz oder Vergleichbares
- Passfoto
Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Beitragsermäßigungen bei Vereinen.
Links und Downloads:
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Soziales
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
sozialeangelegenheiten(at)hofheim.de
obdachlosenbetreuung(at)hofheim.de
Jugendarbeit(at)hofheim.de
Rentenangelegenheiten(at)hofheim.de
wohnberechtigung(at)hofheim.de
Integration(at)hofheim.de
Vielfalt(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.