Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung beantragen
Leistungsbeschreibung
Entscheidungen der hessischen Gerichte, welche von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden, werden gesammelt in der Landesrechtsprechungsdatenbank zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Diese Veröffentlichung dient der Information interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie des Fachpublikums. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht anfordern. Grundsätzlich ist dabei die Angabe des Gerichts, welches die zivilgerichtliche Entscheidung getroffen hat und des Aktenzeichens erforderlich.
Teaser
Wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass eine zivilgerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss) ergangen ist, welche Sie einsehen möchten, können Sie eine anonymisierte Abschrift dieser Entscheidung beantragen.
Verfahrensablauf
Die anonymisierte Abschrift einer Gerichtsentscheidung kann nur durch das Gericht herausgegeben werden, welches das Urteil oder den Beschluss erlassen hat. Hierzu muss bei dem Gericht ein formloser Antrag gestellt werden. Nach Antragseingang wird dort geprüft, ob die begehrte Gerichtsentscheidung grundsätzlich dazu geeignet ist, an einen nicht am Verfahren beteiligten Dritten herausgegeben zu werden. Sollte dies der Fall sein, wird die Gerichtsentscheidung bezüglich sensibler Daten der Verfahrensbeteiligten anonymisiert und an die Antragstellerin/den Antragsteller versandt. Über die anfallenden Kosten ergeht sodann eine separate Kostenrechnung.
Zuständige Stelle
Amtsgericht, Landgerichte und Oberlandesgericht
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung kann jederzeit, ohne Beachtung von Fristen, beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Es existiert keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb weniger Tage nach Eingang des Antrags.
Rechtsbehelf
Wenn die Herausgabe der Gerichtsentscheidung abgelehnt wird, kann eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach § 23 EGGVG beantragt werden.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa)
Informationen über die grundsätzliche Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, die von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden.
Bemerkungen
Grundsätzlich sind Gerichtsentscheidungen der hessischen Gerichte, die die Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig ansehen, bereits in der Landesrechtsprechungsdatenbank veröffentlicht. Nur, wenn die begehrte Entscheidung dort noch nicht abgebildet ist, ist eine gesonderte Beantragung bei dem zuständigen Gericht notwendig
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Zeil 42
60313
+49 69 1367-01
+49 69 1367-2976
verwaltung(at)olg.justiz.hessen.de
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr