Biomüll (Biotonne)
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt vom Restmüll zu sammeln, damit sie umweltverträglich verwertet werden können. Das kann mit Hilfe eines Komposters im Garten geschehen oder mit der Nutzung einer Biotonne. Im Main-Taunus Kreis werden die Bioabfälle kostengünstig und umweltgerecht im Biogaskraftwerk in Flörsheim - Wicker verwertet. Das Biogaskraftwerk produziert aus den organischen Abfällen Biogas, das der Stromerzeugung dient. Der Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Welche Abfälle in der Biotonne gesammelt werden dürfen, ist auf der Internetseite www.hofheim.mein-abfallkalender.online unter "Infos zu den Abfallarten" Stichwort "Biomüll" näher erläutert.
Eigenkompostierung:
Ein naturnah bewirtschafteter Garten zeichnet sich durch einheimische Zier- und Nutzpflanzen aus, und auf den Verzicht von chemischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngern. Ein Komposthaufen gehört traditionell auch dazu. Die Kompostierung von Garten- und Küchenabfällen im eigenen Garten reduziert die Abfallmengen und ist ein wichtiger Beitrag natürliche Stoffkreisläufe zu schließen.
Energieaufwendig hergestellte Kunstdünger oder Pflanzenerde mit durchweg hohem, von weit her transportiertem Torfanteil können eingespart werden. Über den kurzen Weg durch den Garten zum Komposthaufen lassen sich Energie und Emissionen einsparen und biologische Abfälle verwerten.
Nicht jeder Grünschnitt und nicht alle Küchenreste eignen sich für den eigenen Kompost. Biologische Abfälle, die sich nicht für die Kompostierung eignen sind weiterhin über die braune Biotonne zu entsorgen und auf diese Weise einer alternativen Energiegewinnung zuzuführen. Eigenkompostierung und Biotonne schließen sich daher nicht aus.
Kompostieren ist keine Wissenschaft. Mit einfachen Mittel und Geräten kann jeder in seinem Garten –egal welcher Größe- aus Garten- und Küchenabfällen Kompost herstellen. Für Einsteiger stellt das Umweltbundesamt einen Ratgeber zur Verfügung, den Sie hier herunterladen können. Die gedruckte Version erhalten Sie im Rathaus.
Die Kompost-Fibel erläutert in einer Schnell-Übersicht, worauf es bei der Kompostierung ankommt. In weiteren 6 Kapiteln erfährt der interessierte Leser, wie er aus seinen Bioabfällen wertvollen Gartendünger herstellen kann. Viel Erfolg!
Gebühren
Die Nutzung der Biotonne ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Kosten für die Verwertung des Biomülls sind über die allgemeinen Müllgebühren abgedeckt.
Rechtsgrundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 7, 9, 11
Hinweise
Für die Sammlung des Biomülls werden 120 und 240 Liter Behälter zur Verfügung gestellt.
Leerungsrhythmus:
Dezember bis einschließlich März, 14-tägige Leerung.
April bis einschließlich November - wöchentliche Leerung.
Standort:
Schattig im Sommer
Frostfrei im Winter
Befüllung:
Boden vorzugsweise mit zerknülltem Papier oder Eierkartons auslegen.
Küchenabfälle in einem geschlossenen Behälter sammeln.
Feuchte Abfälle in Zeitungspapier gewickelt in die Biotonne geben.
Laub möglichst trocken einfüllen, denn es friert im Winter schnell fest.
Mit Gartenschnitt geschichtete Küchenabfälle durchlüften den Biomüll und beugen somit der Geruchsbildung vor.
Reinigung:
Im Sommer die Tonne regelmäßig reinigen und austrocknen lassen.
Im Winter möglichst trocken halten, festgefrorenen Inhalt vor der Leerung eventuell mit dem Spaten vom Tonnenrand lösen.
Praktisches Zubehör:
Für die saubere, geruchsneutrale Sammlung in der Küche gibt es Bio-Eimer (2,50€/Stück) und Papiertüten (4,10 €/50 Stück), die im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten des Rathauses erhältlich sind. Es können auch vergleichbare Produkte aus dem Einzelhandel verwendet werden. Auf Beutel aus Maisstärke ist zu verzichten, da diese Beutel während des Vergärungsprozesses nicht vollständig abgebaut werden und zum Teil als Störstoffe im Abfallprodukt Kompost verbleiben.
Links / Downloads
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Beteiligungen und Gebühren
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Beteiligungen(at)hofheim.de
oepnv(at)hofheim.de
abfallwirtschaft(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.