Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Leistungsbeschreibung

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtli­che Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück über­tra­gen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hin­blick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterla­gen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfül­lung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wert­ermitt­lung erforderlich sind.

Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.

Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücks­num­mer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.

Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

Verfahrensablauf

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.

Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grund­stücksbezogenen Auskünfte erhalten.

Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.

Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

Vorraussetzungen

  • Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.
  • Für Behör­den, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifi­zier­te Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung
  • Gegebenenfalls Vertretungsnachweis

    Welche Gebühren fallen an?

    • Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise.
    • Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Anträge / Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein



    Zuständige Stellen und Formulare

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    • Adresse

      Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
      Amt für Bodenmanagement Limburg

      Berner Straße 11
      65552 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt


    +49 611 535-6000
    +49 611 327605-600

    Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
    HVBG-Fanpage auf Facebook
    info.afb-limburg(at)hvbg.hessen.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    • Adresse

      Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
      Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-

      Große Hub 2
      65334 Martinsthal


    +49 611 535-6000
    +49 611 327605-640

    Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
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    info.afb-limburg(at)hvbg.hessen.de

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    • Adresse

      Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
      Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-

      Nassaustraße 28
      65719 Wallau


    +49 611 535-6000
    +49 611 327605-600

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