Auskunft aus dem Genossenschaftsregister
Leistungsbeschreibung
Das Genossenschaftsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Genossenschaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, eine Genossenschaft im Geschäftsverkehr zu vertreten.
Teaser
Das Genossenschaftsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für die jeweilige Genossenschaft handeln darf oder was Gegenstand der Genossenschaft ist.
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Genossenschaften zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Voraussetzungen
Genossenschaftsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz