Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.
Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.
Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.
Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.
Welche Gebühren fallen an?
Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Postfach: 5747
65047
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35
65185
+49 611 7157-0
+49 611 7157-177
poststelle(at)havs-wie.hessen.de
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390
-
Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Postfach: 10 08 51
35338
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Neuen Bäue 2
35390
+49 641 303-0
(Zentrale)
+49 641 303-2197
pressestelle(at)rpgi.hessen.de
https://rp-giessen.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr