Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren

In der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden in der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Anschreiben ebenfalls um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung informiert.

Hinweis:

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Nr. 74.1, 1. Änderung „Kurhausstraße“, Teile der Fluren 2 und 57 der Gemarkung Hofheim.

Auslegungszeitraum: 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026

Ansprechpartner: Frau Blaue und Frau Laible