Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren
In der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden in der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Anschreiben ebenfalls um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung informiert.