Überörtliche Prüfberichte
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
Öffentliche Kulturförderung wird als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden verstanden. Durch den hohen Finanzierungsanteil der Städte und Gemeinden, war das Ziel der 220. Vergleichenden Prüfung, die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Kultur nach den Maßstäben Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit vergleichend zu prüfen.
Es wurden insgesamt 14 Kommunen geprüft: Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau, Hofheim am Taunus, Kassel, Marburg, Neu-Isenburg, Rödermark, Rüsselsheim am Main und Wiesbaden.
Für die Analyse der erhobenen Daten wurde das sogenannte Grundmittelkonzept herangezogen. Dieses zeigt die aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzierenden Lasten, indem es alle Aufwendungen abzüglich aller zurechenbarer Erträge aus einem Aufgabenbereich abbildet.
Das Prüfungsvolumen umfasste die Summe der Gesamtaufwendungen (Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Zuschüsse an Dritte) für den Untersuchungsbereich. Im Jahr 2018 betrug das Prüfungsvolumen für die Kreisstadt Hofheim am Taunus 1,46 Mio. Euro.
196. Vergleichende Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“
Ziel der 196. Vergleichenden Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ war die Betrachtung der Wohnungsbausituation der einbezogenen Kommunen sowie der Steuerung ihrer Wohnungsbauunternehmen im Prüfzeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2016.
Es wurden insgesamt 10 Kommunen geprüft und alle lagen im erweiterten Bereich des Ballungsraums Rhein-Main. In den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus, Rüsselsheim am Main und Wiesbaden ist eine gegenüber dem Betrachtungszeitraum höhere Wohnungsbautätigkeit erforderlich, um die entstandenen Wohnungsdefizite abzubauen. Das Prüfungsvolumen betrug rund insgesamt 837,3 Millionen Euro. Der Bericht informiert über die Strukturdaten zum Wohnungsbau, die Steuerung der Beteiligungen, Haushaltslage der Kommunen, Unterrichtungs- und Prüfungsrechte und gibt einen Ausblick auf die bevorstehenden Aufgaben.