Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, formlos
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum - Landeskartellbehörde
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 815-0
+49 611 815-22 30
Landeskartellbehörde
ndeskartellbehoerde(at)wirtschaft.hessen.de