Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum - Landeskartellbehörde

    Kaiser-Friedrich-Ring 75
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 815-0
+49 611 815-22 30

Landeskartellbehörde
ndeskartellbehoerde(at)wirtschaft.hessen.de