Verbraucherinformationsgesetz

Leistungsbeschreibung

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte  nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.

Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:

  1. Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
  2. Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
  3. Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammen­wirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berück­sichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorherseh­baren Fehlanwendung,
  4. Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
  5. zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
  6. Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
  7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.

Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:

  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Regierungspräsidium Kassel
  • Regierungspräsidium Darmstadt
  • Regierungspräsidium Gießen
  • Landkreise und Kreisfreie Städte

Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort „Verbraucherpolitik in Hessen" abgerufen werden.

Informationen zu Verbraucherprodukten erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration unter der Rubrik  Produktsicherheit.

Welche Gebühren fallen an?

Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.

Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Nordring 33
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Postfach 14 80
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-6191
06192 201-6192

https://www.mtk.org
veterinaerwesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main


+49 69 2714-0
+49 611 3276-48655

Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
rbeitsschutz(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-6846
+49 6151 12-6498

Veterinaerdezernat(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.