Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber

Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX,

 



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 156-0
+49 611 156-349

nfo(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.