Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen
Leistungsbeschreibung
Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.
Teaser
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Verfahrensablauf
Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erfüllungserklärung
- Energieausweis[e]
- Berechnungen
- gegebenenfalls
- Unternehmererklärung
- Lieferantenbestätigung
- Lieferantenbescheinigung
- Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
- Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung der Maßnahme
- Die Erfüllungserklärung ist mit Abschluss der Arbeiten einzureichen.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Anträge / Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurztext
- Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen. Die dahinterstehende Berechnungsdokumentation ist beizufügen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org
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