Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Leistungsbeschreibung
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.
Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Gießen
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Landesamt für Verfassungsschutz
- Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
- Landesfeuerwehrschule
Teaser
Entgegennahme von Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des HMdI.
Verfahrensablauf
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Zentralabteilung des HMdI
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185
+49 611 353-0
+49 611 353-1766
Dienstaufsichtsbeschwerden-HmdI(at)innen.hessen.de
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz