Schöffe oder Schöffin für das Ortsgericht Wildsachsen gesucht
Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes Hessen und werden für die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen und die Mitwirkung bei Nachlasssicherungen. Eine viel genutzte Dienstleistung des Ortsgerichtes besteht auch darin, den Wert von Grundstücken zu schätzen. Insgesamt besteht das Ortsgericht aus mindestens fünf Mitgliedern, einer oder einem Ortsgerichtsvorstehenden und vier weiteren Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen.
Nach dem Ortsgerichtsgesetz dürfen nur diejenigen Personen zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind,
als Richterinnen oder Richter sowie Beamtinnen oder Beamte im Justizdienst tätig sind und deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts stehen,
bereits verwandte oder verschwägerte Personen des ersten oder zweiten Grades, Ehegatten oder Lebenspartner in dem Ortsgericht haben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 20.06.2025 schriftlich beim Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus, FB 5/Frau Köhler, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus oder per E-Mail (recht(at)hofheim.de) einzureichen.
Wer sich vor einer Bewerbung näher über das Amt informieren möchte, kann sich gerne an den Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Oliver Braun, wenden. Die Kontaktdaten aller Ortsgerichtsvorsteherinnen und -vorsteher sind immer aktuell auf der Internetseite www.hofheim.de zu finden.